FFH-Richtlinie
Die Europäische Union (EU) hat sich dem Schutz der biologischen Vielfalt verpflichtet. Dazu hat sie mit der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) eine Handlungsvorschrift erlassen. In dieser wird festgelegt, wie wildlebende Arten, deren Lebensräume und die europaweite Vernetzung dieser Lebensräume zu sichern und zu schützen sind.
Natura 2000
Das EU-Schutzgebietsnetz Natura 2000 wurde als Folge davon aufgebaut. Dazu wurden besondere Schutzgebiete ausgewiesen (FFH-Gebiete und Europäische Vogelschutzgebiete), in denen für die einzelnen Mitgliedsstaaten typische und europäisch bedeutsame Lebensräume und Arten vorgefunden werden.
Life+
LIFE+ ist ein Programm der Europäischen Union (EU) zur finanziellen Unterstützung von Projekten in Natura 2000 Gebieten zugunsten der Umwelt in der EU. Das Projekt „Rur&Kall – Lebensräume im Fluss“ fällt dabei in den Bereich „Natur und biologische Vielfalt“. Mit den geplanten Maßnahmen sollen die für die Region typischen und europäisch bedeutsamen Lebensräume, Tier- und Pflanzenarten gefördert werden.